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Die BVG folgt, wie Verkehrsunternehmen in vielen anderen Städten, der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands VDV ● Mitnahme von E-Tretrollern ab dem 1. Mai in allen BVG-Fahrzeugen und -Bahnhöfen untersagt
Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst ausgeschlossen. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.
Das Verbot für E-Tretroller wird ab dem 1. Mai über die BVG-Nutzungsordnung geregelt. Nicht betroffen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß der Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen. Die BVG informiert ihre Fahrgäste in den kommenden Wochen umfassend über Laufzeilen, Hinweise auf den digitalen Fahrgastanzeigern sowie per Ansagen in den U-Bahnhöfen über die neue Regelung zu den E-Tretrollern.
Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai. Die BVG wird die weitere technische Entwicklung bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten kontinuierlich beobachten, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren. Eins wird dabei gleichbleiben: An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.
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