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Verkehrsinformationszentrale Berlin
VIZ-Redaktion@SenMVKU.Berlin.de
Telefon: (+49) 151 72962006
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert:
Die Berlinerinnen und Berliner können durchatmen - die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 können stadtweit alle derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2021 sogar deutlich unterschritten.
Im Ergebnis legt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Ohne Umweltzone besteht weiterhin die Gefahr, dass an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden könnte.
Tempo-30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig.
An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo-30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden.
Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner: „Schon seit vier Jahren können in Berlin alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, das ist ein Erfolg von über zwanzig Jahren Luftreinhalteplanung. Bereits im Jahr 2022 konnten wir die letzten Dieselfahrverbote aufheben. Nun haben wir weitere Einschränkungen für den Straßenverkehr auf den Prüfstand gestellt. Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“
Die Aufhebung der Tempo-30-Strecken geschieht allein aus rechtlichen Gründen. Sie gilt für folgende Hauptverkehrsstraßen:
Der neue Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt ab 12. Februar 2024 als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Der Planentwurf kann vor Ort in der Senatsverwaltung eingesehen werden und zwar montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr in der Brückenstraße 6, 10179 Berlin, (Eingang Jannowitzbrücke) Raum R2/183 im zweiten Stock.
Der Entwurf kann auch im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan abgerufen werden.
Alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 26. März 2024.
Für die Abgabe der Stellungnahme stehen folgende Wege zur Verfügung:
Anfang Mai 2024 geht der Luftreinhalteplan in die Ressortabstimmung. Im Juni 2024 rechnen wir mit einem Senatsbeschluss, sodass ab Ende Juni 2024 die Schilder ausgetauscht und Ampeln angepasst werden können.
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