Aktuelle Sprache: Deutsch
  • Senat führt Festpreise im Taxitarif ein

    Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert:

    Der Senat hat die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr geändert und ermöglicht es, zukünftig in Berlin ein Taxi zum Festpreis zu bestellen. Taxi-Fahrgäste haben damit auch die Möglichkeit, sich vor der Fahrt für Preissicherheit in einem Tarifkorridor zu entscheiden.

    Berlin entspricht damit dem Wunsch des Taxigewerbes. Berlin ist nach München erst die zweite Großstadt in Deutschland, die diesen Weg beschreitet. Zwar haben die Kommunen bereits seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 die Möglichkeit, für vorbestellte Taxifahrten in ihren Tarifordnungen auch eine Vergütung auf Festpreisbasis zuzulassen. Die rechtliche und technische Umsetzung eines solchen Tarifkorridors ist allerdings komplex. Das Land Berlin hat sich davon nicht abschrecken lassen, damit diese sowohl für die Fahrgäste als auch die Unternehmen vorteilhafte Tarifoption zur Anwendung kommen kann.

    App-basierte Vermittlungsplattformen bieten seit Jahren die Mietwagenbestellung zu einem vorher festgelegten Preis an. Bisher war diese Preissicherheit bei Fahrtantritt ein Alleinstellungsmerkmal der Mietwagen. Mit der geänderten Verordnung können die Taxiunternehmen jetzt nachziehen.

    Festpreise nutzen die Vorteile der Digitalisierung: Grundlage der Festpreise sind die vom Fahrgast bei der Bestellung genannten Start- und Zielpunkte seines Beförderungsauftrags, auf deren Basis die kürzeste Route von einer digitalen Routing-Software ermittelt wird. Danach berechnet sich ein streckenabhängiger Referenzpreis, wobei die km-Preise des regulären Taxitarifs zu Grunde gelegt werden. Der Festpreis, der den Fahrgästen angeboten wird, kann von diesem Referenzpreis innerhalb des vorgegebenen Tarifkorridors höchstens 20 Prozent nach oben und 10 Prozent nach unten abweichen.

    Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde: „Die Festpreis- und Tarifkorridorregelung gilt noch nicht für Fahrten ab Flughafen BER nach Berlin. In Abstimmung mit den Vertretern der Taxiverbände soll dies aber bald möglich gemacht werden. Dafür sind noch umfassende Klärungen mit der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH und mit dem Landkreis Dahme-Spreewald erforderlich. Wir sind mit beiden dazu im engen Austausch.“

    Die Berliner Taxiunternehmen bekommen damit eine Erweiterung ihrer unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten. Es ist eine unternehmerische Entscheidung, ob und welcher Festpreis wann angeboten wird. Die Branche erhofft sich dadurch eine höhere Nachfrage und ein durchschnittlich steigendes Erlösniveau.

    Die Vorschrift wird am Tag nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt und somit noch vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Kraft treten. Ab 1. Juli 2024 wird der Fahrgast die Festpreisfahrt dann auch auf dem fiskalisierten Taxameter erkennen können, bis dahin kann die Umstellung aller Geräte in den Taxis dauern.