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  • Kein Flugbetrieb am Flughafen BER am 10.03.25

    Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) informiert:

    Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister am Flughafen Berlin Brandenburg für Montag, den 10. März, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen muss der reguläre Flugbetrieb an diesem Tag leider eingestellt werden. Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte werden von den Streiks betroffen sein und können daher nicht stattfinden. 

    Der Flughafen Berlin Brandenburg empfiehlt betroffenen Fluggästen, sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisveranstalter über die Möglichkeit zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren.

    Der Flughafen Berlin Brandenburg wird den Flugbetrieb voraussichtlich zum Betriebsstart am Dienstag, den 11. März, wieder regulär und planmäßig aufnehmen. 

    An wen können Fluggäste sich wenden, wenn ihr Flug ausfällt? 
    Über die Stornierung eines Fluges entscheidet immer die jeweilige Fluggesellschaft. Reisegäste sollten sich beim Ausfall eines selbstgebuchten Fluges direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.  

    Im Fall eines Streiks sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Reisegästen einen Ersatzflug oder eine alternative Transportmöglichkeit anzubieten, auf innerdeutschen Strecken ggf. auch per Bahn oder Bus. Fluggäste können auch vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.  

    Welche Rechte haben Reisende bei einer Pauschalreise? 
    Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er trägt auch etwaige Kosten, die durch eine verspätete Anreise entstehen (z.B. Verpflegung und Unterkunft). Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Reisende zudem Anspruch auf eine Preisminderung.