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Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt mit:
Wegen der Sperrung der A100-Brücke nördlich des Dreiecks Funkturm fließt weiterhin sehr viel Ausweichverkehr durch die Wohngebiete in Westend. Trotz des bereits bestehenden Durchfahrtsverbots für Nicht-Anlieger ab der Platanenallee nutzen viele Autofahrende nach wie vor die dortigen Alleen.
Um die betroffenen Kiezstraßen zu entlasten, setzt das Bezirksamt mit sofortiger Wirkung zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen um.
Die Lindenallee wird im Abschnitt zwischen Spandauer Damm und Akazienallee als Einbahnstraße ausgewiesen. Dasselbe gilt für die Ahornallee zwischen Spandauer Damm und Nussbaumallee. Beide Straßenabschnitte dürfen dann nur noch in südlicher Richtung befahren werden.
Diese Maßnahmen sollen den Lärm verringern und die Gesundheit der Anwohner schützen. Um die neuen Regeln auch durchzusetzen, hat das Bezirksamt die Berliner Polizei um verstärkte Kontrollen gebeten.
Die Regelung wurde mit der Polizei und Senatsverwaltung zuvor abgestimmt und gilt zunächst bis zum 30. April 2025.
Im Zusammenhang mit der Sperrung der A100-Brücke nördlich des Dreieck Funkturms hat der Bezirk am Freitag, 04.04. 2025, auf den zunehmenden Schleichverkehr von Autofahrern durch Westend reagiert und einen Teil der Soorstraße für PKW und Laster vorläufig zur Einbahnstraße erklärt. Der Abschnitt zwischen Spandauer Damm und Gottfried-Keller-Straße ist nur noch in Richtung Süden befahrbar. Nur Radfahrende dürfen in Gegenrichtung diesen Abschnitt nutzen.
Die Soorstraße ist Richtung Spandauer Damm für Kfz gesperrt
Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Senatsverwaltung und gilt ab sofort. Sie ist vorerst bis Ende 2025 angeordnet. Damit wird der in den letzten Tagen deutlich gewordenen massiven Belastung der Anwohnerinnen und Anwohnern Sorge getragen. Autobahnnutzer sollen der Umleitung folgen und nicht die Wohnstraßen befahren. Die Einbahnstraßenregelung ergänzt die bereits getroffenen Maßnahmen, Durchgangsverkehr aus den Wohngebieten fernzuhalten.
Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:
„Auch wenn wir an unserer Rechtsposition festhalten, dass die Bundesautobahn-Gesellschaft nach dem Bundesfernstraßengesetz für die Maßnahmen zur Regulierung der Ausweichverkehre nach der Sperrung der A100 zuständig ist, werden wir weiterhin in eigener Verantwortung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung Maßnahmen zum Schutz der bezirklichen Wohnbevölkerung im Rahmen der Gefahrenabwehr vornehmen. Die Soorstraße war in den letzten Tagen ein Schwerpunkt der Beschwerden. Diesen versuchen wir mit dieser kurzfristigen Maßnahme, die vorerst bis Ende 2025 angeordnet ist, Abhilfe zu verschaffen.“
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