Wasserstraßen

Die durch die zuständigen Schifffahrtsaufsichtsbehörden gepflegten Verkehrsnachrichten für die Wasserstraßen weisen auf der Karte mit Schiffahrtszeichen auf aktuelle Gefahren und Sperrungen hin.

Achtung

Dieses Zeichen weist auf eine aktuelle Gefahrenstelle hin: Gebot zur besonderen Vorsicht.

Sperrung

Dieses Zeichen markiert eine Sperrung für die Berufs- und Freizeitschifffahrt, Reeder, Verlader und sonstige Interessenten: Allgemeines Durchfahrtsverbot.

Die Wasserstraßen im Land Berlin gehören teils in die Zuständigkeit des Bundes (Bundeswasserstraßen), teils in die Zuständigkeit des Landes Berlin (Landeswasserstraßen).

Der überwiegende Teil der für die Berufsschifffahrt und den Tourismus relevanten Wasserstraßen in Berlin sind Bundeswasserstraßen, insbesondere: Spree, Havel und Dahme mit den großen Seen, Teltowkanal, Landwehrkanal, Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (vormals: Hohenzollernkanal). Zuständige örtliche Behörde für die Bundeswasserstraßen ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA). Zuständige Schifffahrtsaufsichtsbehörde für die Landeswasserstraßen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Bundeswasserstraßen

Landeswasserstraßen

Elektronisches-Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS)

Für die Bundeswasserstraßen wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) betrieben. Von diesem Webservice werden Verkehrshinweise für die Wasserstraßen des Bundes in den Länder Berlin und Brandenburg mit einem speziellen Hinweiszeichen visualisiert.

Dieses Zeichen markiert weitere Hinweise.