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Wasserstraßen

Die durch die zuständigen Schifffahrtsaufsichtsbehörden gepflegten Verkehrsnachrichten für die Wasserstraßen weisen auf der Karte mit Schiffahrtszeichen auf aktuelle Gefahren und Sperrungen hin.

aktuelle Gefahrenstelle Dieses Zeichen weist auf eine aktuelle Gefahrenstelle hin: Gebot zur besonderen Vorsicht.
Allgemeines Durchfahrverbot Dieses Zeichen markiert eine Sperrung für die Berufs- und Freizeitschifffahrt, Reeder, Verlader und sonstige Interessenten: Allgemeines Durchfahrtsverbot.

Die Wasserstraßen im Land Berlin gehören teils in die Zuständigkeit des Bundes (Bundeswasserstraßen), teils in die Zuständigkeit des Landes Berlin (Landeswasserstraßen).

Der überwiegende Teil der für die Berufsschifffahrt und den Tourismus relevanten Wasserstraßen in Berlin sind Bundeswasserstraßen, insbesondere: Spree, Havel und Dahme mit den großen Seen, Teltowkanal, Landwehrkanal, Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (vormals: Hohenzollernkanal). Zuständige örtliche Behörde für die Bundeswasserstraßen ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA). Zuständige Schifffahrtsaufsichtsbehörde für die Landeswasserstraßen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Bundeswasserstraßen

  • Das Verzeichnis der schiffbaren Bundeswasserstraßen orientiert sich an Anlage 1 zu § 2 des Berliner Wassergesetzes:
    1. Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal mit Westhafen-Verbindungskanal, Westhafenkanal nebst Charlottenburger Verbindungskanal (zur Spree)
    2. Dahme-Wasserstraße (Zeuthener See) mit dem zum Land Berlin gehörenden Teil des Großen Zuges, Landesgrenze bis Schmöckwitz
    3. Havel-Oder-Wasserstraße (Spandauer Havel [Spandauer See, Nieder Neuendorfer See]), Spreemündung bis Landesgrenze mit Tegeler See
    4. Rüdersdorfer Gewässer (Dämeritzsee bis Landesgrenze)
    5. Spree-Oder-Wasserstraße (Untere Spree, Berliner Spree, Treptower Spree, Dahme [Langer See], Oder-Spree-Kanal bis Landesgrenze) mit Ruhlebener Altarm, Landwehrkanal, Spreekanal, Rummelsburger See, Müggelspree (Großer Müggelsee) bis Dämeritzsee nebst Köpenicker Alte Spree, Die Bänke, Kleiner Müggelsee und Alter Spreearm, Große Krampe, Wasserstraße Seddinsee und Gosener Kanal, Gosener Graben
    6. Teltowkanal (Glienicker Lake bis Landesgrenze, Griebnitzsee ab Landesgrenze) ohne km 5,66 bis 11,34 mit Griebnitzkanal (Stölpchensee, Pohlesee, Kl. Wannsee), Zehlendorfer Stichkanal, Britzer Verbindungskanal (zur Spree)
    7. Untere Havel-Wasserstraße (Pichelsdorfer Havel [Pichelssee], Kladower Seestrecke, Jungfernsee bis Landesgrenze) mit Scharfe Lanke, Großer Wannsee

Landeswasserstraßen

  • Das Verzeichnis der schiffbaren Landeswasserstraßen orientiert sich an Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Landesschifffahrtsverordnung Berlin:
    1. Aalemannkanal, Spandau
    2. Alter Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal
    3. Alte Spree, Spandau
    4. Müggelspree ab km 11,85 von der Landesgrenze bis Dämeritzsee (oberhalb), in Treptow-Köpenick
    5. Grimnitzgraben, Spandau*
    6. Havelschlenke, Spandau
    7. Heiligensee*
    8. Kanäle (Gräben) an der Müggelspree bei Neu-Venedig sowie Walloch, Stichgraben Klein Venedig und Fredersdorfer Fließ bis Fürstenwalder Damm*
    9. Maselakekanal, Spandau
    10. Neuköllner Schifffahrtskanal mit Oberhafen
    11. Nordhafen Spandau
    12. Stichkanal Kraftwerk Klingenberg, Rummelsburg
    13. Stößensee
    14. Tegeler Fließ unterhalb der Karolinenstraße*
    15. Tegeler Hafen mit Stichkanal
    16. Teufelsseekanal, Spandau
    17. Tiefwerder Gewässer, Spandau
    18. Südhafen, Spandau
    19. Westhafen, Mitte

    * Keine Wasserstraße erster Ordnung


Elektronisches-Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS)

Für die Bundeswasserstraßen wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) betrieben. Von diesem Webservice werden Verkehrshinweise für die Wasserstraßen des Bundes in den Länder Berlin und Brandenburg mit einem speziellen Hinweiszeichen visualisiert.

 Weitere Hinweise

Dieses Zeichen markiert weitere Hinweise.

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