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Verkehrsverwaltung setzt für stabile Lieferketten am 14. Januar 2024 das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus
Am Sonntag, den 14. Januar 2024, ist das Fahrverbot für Lkw in Berlin aufgehoben. Hierfür hat die Verkehrsverwaltung eine entsprechende Ausnahmeregelung als Allgemeinverfügung herausgegeben.
Gesicherte und effiziente Lieferketten sind vor allem für den Lebensmitteleinzelhandel die Grundlage, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Daher hat das Land Berlin angesichts der andauernden Bauernproteste eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw für den 14. Januar 2024 erteilt. Diese Regelung über einen kurzfristigen Erlass trägt dazu bei, Versorgungslücken zu vermeiden.
Alle wichtigen zuständigen Stellen und Behörden sind informiert worden. Für das Land Brandenburg ist eine vergleichbare Ausnahmeregelung getroffen worden. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.
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